Sturmversicherung für Gewerbebetriebe – sicher genug?
Was ist bei Sturmschäden versichert? Auf welchen Versicherungsschutz und mögliche Lücken musst du als Gewerbebetrieb aufpassen oder was ist im Schadensfall zu tun? Diese und weitere nützliche Informationen hat unser Geschäftsführer Lukas Erhardt in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift AGRAR TECHNIK beantwortet.
Wie die Statistiken zeigen, haben Schäden durch starken Wind in den letzten Jahren extrem zugenommen. Von versicherten „Sturmschäden“ spricht man, wenn Wind-Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h auftreten.
Sturmschäden
Die nicht zu unterschätzende Kraft von Windböen kann verheerende Schäden anrichten. Alleine Sturm „Kyrill“, der Anfang 2007 über weite Teile Europas und auch Österreich fegte, hinterließ hier zu Lande versicherte Schäden in Höhe von knapp 300 Millionen Euro. Auch die Stürme „Paula“ und „Emma“ und nicht zuletzt der Orkan „Sabine“ verursachten Schäden in dreistelliger Millionenhöhe.
Die häufigsten Sturmschäden betreffen abgedeckte Dächer und kaputte Schornsteine, losgerissene Dachrinnen und Fensterläden, durch herumwirbelnde Gegenstände oder Äste, eingedrückte Scheiben und beschädigte Fahrzeuge. Der durch einen Sturm entstandene Schaden am Dach Ihrer Lagerhalle wird genauso ersetzt wie der durch einen umgestürzten Baum entstandene Schaden an der Fassade Ihres Büros.
Neben dem Ersatz dieser Schäden umfasst die Sturmversicherung auch Ersatzleistungen bei Hagel, Steinschlag, Erdrutsch, Schneedruck und – je nach Vertrag und besonderer Vereinbarung – auch Lawinen-, Hochwasser- und Erdbebenschäden.
Maschinenpark bei Sturmschaden nicht automatisch versichert!
Bei Schäden im Außenbereich ist nicht automatisch alles versichert, was sich am oder rund um das Grundstück befindet. Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, aber auch großflächige Verglasungen, Solardächer, Schranken & Fahnenmasten etc., sind nicht automatisch im Versicherungsschutz inkludiert.
Empfehlung
Mit besonderer Vereinbarung können aber nicht nur Gebäude und deren Inhalte, sondern auch Außenanlagen jeglicher Art wie Antennen, Solaranlagen, Beleuchtungen, Firmenschilder, Reklameanlagen, sowie bewegliche Dinge im Freien versichert werden. Das betrifft auch Maschinen, die am Gelände geparkt sind. Weiters ist auch die Versicherungssumme der Position „Außergewöhnliche Naturereignisse“- Deckung oder Katastrophendeckung“ zu beachten.
Worauf muss ich nach einem Sturmschaden achten?
Egal, ob bei Fahrzeug- oder Immobilienschäden, die Meldung an die zuständige Versicherung sollte so schnell wie möglich erfolgen! Dazu zählen auch die Angabe des genauen Ortes (bei einem Schaden am Fahrzeug) und die Uhrzeit, wann der Schaden passiert ist, damit die Versicherung die Situation mithilfe des Wetteramtes nachvollziehen kann. Wichtig ist außerdem, den Schaden zu dokumentieren (Fotos, eine Liste der beschädigten Gegenstände, Zeugen).
Achtung: Schadenminderungspflicht
Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Das nennt man „Schadensminderungspflicht“. Das kann beispielsweise heißen, ein abgedecktes Dach notdürftig mit einer Plane abzudecken, um ein weiteres Eindringen von Wasser zu verhindern, oder ein kaputtes Fenster provisorisch zu verschließen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass nichts verändert wird, damit ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger den Schaden begutachten kann.
Muss ich für Sturmschäden an Fremdeigentum aufkommen?
Wenn man das eigene Dach oder lose am Gelände befindliche Gegenstände nicht ordnungsgemäß gesichert hat, kann es durchaus sein, dass man einen Schaden verschuldet und schließlich begleichen muss. Fällt der seit Monaten morsche Baum während eines Unwetters auf Maschinen von Kunden, dann ist man ziemlicher Wahrscheinlichkeit in der Haftung. Gleiches gilt für einen schlecht gesicherten „symbolischen“ Blumentopf, der vom Balkon geweht wird. Für solche Fälle ist es wichtig, eine Grundstück- und Gebäude Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
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