Gibt es eine Versicherung für Geschäftsführer?
Als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin eines Unternehmens triffst du täglich viele Entscheidungen. Natürlich nach bestem Wissen und Gewissen – kannst du dich aber gegen Fehlentscheidungen absichern? Ja! Kannst du!
Für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen (aber auch für leitende Angestellte und Prokuristen) gibt es die sogenannte D&O Versicherung. Darunter versteht man eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten – Englisch „Directors“ und „Officers“, daher der Name – abschließt. Also ist eine D&O Versicherung so eine Art Berufshaftpflichtversicherung für Manager – denn jeder trifft irgendwann eine falsche Entscheidung!
Welche Fehlentscheidungen machen wir?
Fehlentscheidungen der Geschäftsleitung können grob gesagt in den folgenden Bereichen passieren, die jeweils eine Haftung nach sich ziehen können:
- Organisatorische Fehlentscheidungen
Als Geschäftsführung bist du dafür verantwortlich, die Organisation zu gestalten. Wenn entsprechende Strukturen im Unternehmen fehlen oder nicht funktionieren, benötigte Kompetenzen nicht richtig definiert sind, Abläufe nicht überdacht werden – sprich: wenn die Organisation aus sich selbst heraus nicht funktionieren KANN, wird sie irgendwann einen Fehler machen.
- Fehlentscheidungen bei der Auswahl
Auch hier eröffnet sich ein weites Feld für gehörigen Ärger. Als Geschäftsführer bist du im Endeffekt für die Auswahl in vielen Bereich verantwortlich: Du sorgst dafür, dass die richtigen Personen an den richtigen Stellen sitzen, sie die richtigen Tools haben, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Du sorgst dafür, dass Investitionen zu den richtigen Kosten gemacht werden und dass am Ende alles passt. Durch deine nicht sorgfältige Auswahl wirst du dein Unternehmen negativ beeinflussen – insbesondere, wenn z.B. eine Investition nicht den gewünschten Erfolg bringt.
- Fehlentscheidungen in der Überwachung
Darunter verstehen wir vor allem das Fehlen von Kontrollmechanismen (z.B. das berühmte 4-Augen-Prinzip bei Rechnungen), die in Schadenersatzansprüchen münden können. Obendrein kann auch das Versäumen von Fristen sehr viel Geld kosten – denk nur mal an die Sozialversicherung!
Mit welchen Haftungen haben wir es zu tun?
Als Geschäftsführer haftest du also für jede Menge Dinge, in deinem Unternehmen. Prinzipiell kann man bei diesen Haftungen zwei Arten unterscheiden: die Innenhaftung und die Außenhaftung.
Die Innenhaftung
Der häufigste Haftungsfall für Geschäftsführer betrifft das Unternehmen selbst. Innenhaftung bedeutet, dass gegen Führungskräfte firmenintern Ansprüche geltend gemacht werden – sie also gegenüber dem eigenen Unternehmen haften.
Dies kann immer dann der Fall sein, wenn das Unternehmen aufgrund einer Fehlentscheidung des Managements Einbußen hinnehmen muss.
Die Außenhaftung
Führt die Fehlentscheidung des Managements zu Vermögensschäden dritter, so spricht man von einer Außenhaftung. Diese Dritten können Kunden, Lieferanten und Gläubiger des Unternehmens sein, aber auch Mitbewerber oder Aufsichtsbehörden.
ACHTUNG: Rechtliche Begrenzungen der Haftung sind nur in sehr begrenztem Ausmaß zulässig. Daher benötigt ein Organ eines Unternehmens eine entsprechende Versicherung!
ACHTUNG: Im schlimmsten Fall haftest du für den entstandenen Vermögensschaden mit deinem gesamten Privatvermögen!
Übrigens: Nicht allen Entscheidern ist bewusst, dass bereits „einfache Fahrlässigkeit“ genügt, um zur Verantwortung gezogen werden zu können. Es kann im Zweifel also reichen, in der Hektik mal nicht richtig hingesehen zu haben oder eine Prüfung nicht korrekt dokumentiert zu haben. Denk nur mal an Compliance oder Cyber-Kriminalität, Datenschutz etc.
Wie kann dich eine D&O Versicherung schützen?
Die primäre Aufgabe der D&O Versicherung ist die resultierende Haftung zu versichern. Dies beinhaltet sowohl die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche („passive Rechtsschutzfunktion“), als auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche inkl. verbundener Anwalts- und Verfahrenskosten.
Bei diesen Gesellschaftsformen ist eine D&O-Versicherung in der Regel sinnvoll:
- Personengesellschaften:
Kommanditgesellschaft (KG)
GmbH & Co. KG (GmbH & Co. KG)
Offen Handelsgesellschaft (OHG)
- Kapitalgesellschaften:
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Europäische Aktiengesellschaften (S.E.)
- Besondere Gesellschaften:
Eingetragene Genossenschaft (e.G.)
Stiftung
Empfehlung: Die Manager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) um einen Spezialstrafrechtsschutz erweitern!
Natürlich können wir an dieser Stelle nicht in die Tiefe gehen, wir laden dich aber dazu ein, uns gemeinsam das Thema anzuschauen und mit dir gemeinsam die für dich beste Option zu finden. Unsere beiden Spezialisten für das Thema Lukas und Charly erreichst du am besten über unser Office unter +43 7752 / 716 61 oder schick uns einfach eine E-Mail an office@srm.at.
Lukas Erhardt
ist dein Experte für D&O Versicherung
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