Kann ich eine Betriebsunterbrechung versichern?
Die gute Antwort lautet: Ja, du kannst dich gegen eine Betriebsunterbrechung versichern! Die schlechte: nicht jeder Ausfall lässt sich auch versichern. Wir klären auf, worauf du achten solltest, bevor du eine solche Versicherung für dein Unternehmen abschließt.
Die Corona Krise und die daraus entstandenen Lockdowns haben eines gezeigt: Die Nachfrage der Absicherung gegen eine Betriebsunterbrechung steigt! Der Haken daran – gegen eine Pandemie kann man sich nur in den seltensten Fällen versichern.
Was ist durch die Betriebsunterbrechungs-Versicherung versichert?
Im Gegensatz zu z.B. einer Gebäudeversicherung deckt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht den Substanzwert von Anlagen oder Maschinen ab, sondern zielt auf die Ertragskraft der betroffenen Betriebsteile ab. Voraussetzung für diese Sachversicherung ist ein Schaden, der durch eine versicherte Gefahr entstanden ist und ein daraus resultierender (teilweiser) Stillstand. Ein Beispiel einer typischen versicherten Gefahr wäre z.B. Feuer. Die Gebäudeversicherung würde in dem Fall die Sachschäden am Gebäude übernehmen, die Betriebsunterbrechungs-Versicherung die Schäden durch den Stillstand der Produktion – das sind in der Regel die fortlaufenden fixen Kosten sowie der entgangene Gewinn.
Die Überraschung war groß
Als in der Pandemie Produktionen oder Betriebe aufgrund von gesetzlichen Verordnungen schließen mussten, wandten sich viele an ihre Versicherer nur um feststellen zu müssen: In ihren Versicherungsverträgen kam das Wort „Pandemie“ gar nicht vor.
Grundsätzlich kann die Frage der Leistungspflicht im Fall einer Betriebsunterbrechung nicht ohne konkrete Prüfung der Versicherungsbedingungen beantwortet werden – ein Service, den wir übrigens für unsere Kundinnen und Kunden (und solche, die es noch werden wollen) gerne übernehmen. Ob Versicherungsschutz bei einer behördlich angeordneten Schließung besteht, ist nur aus dem einzelnen Vertrag zu ersehen.
Was ist üblicherweise durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt?
Die meisten Betriebsunterbrechungsversicherungen sind für ganz konkrete Schäden ausgelegt: Brand, Sturm, Wasser etc. Wird der Versicherungsschutz auf konkrete Gefahren beschränkt und ist eine Pandemie, aber auch Seuche, Quarantäne oder Epidemie nicht explizit aufgelistet, besteht in der Regel keine Haftung.
Interessant an dieser Versicherung ist, dass der versicherte Schaden nicht zwangsläufig am Eigentum des Versicherungsnehmers entstehen muss. So würden z.B. auch die Folgen eines Brandes eines Transformators am Gelände des Unternehmens versichert sein, auch wenn dieser im Eigentum des Energieversorgers steht.
Worauf sollte ich achten?
Wie bei den meisten Versicherungen sind auch bei der Betriebsunterbrechungs-Versicherung Selbstbehalte möglich, was natürlich eine enorme Auswirkung auf die Prämienhöhe hat.
Neben finanziellen Selbstbehalten sind hier als Besonderheit auch zeitliche Selbstbehalte möglich. So zum Beispiel könnte die Versicherung erst ab dem 5. Tag einer Betriebsunterbrechung einen Ersatz leisten.
Du siehst also: es gilt ganz schön viel zu bedenken, bevor du eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließt. Unsere beiden Spezialisten für das Thema Lukas und Charly können dir bei diesem Thema weiterhelfen – du erreichst sie gerne über unser Office unter +43 7752 / 716 61 oder E-Mail an office@srm.at.
Lukas Erhardt
ist dein Experte für Versicherungen gegen Betriebsunterbrechungen
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